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Pflegetagegeldversicherung
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Düsseldorfer Pflege - Versicherung - Pflegetagegeld

 

düsseldorfer versicherung pflegetagegeld

 

Tarif: Tarif PZ - Pflegetagegeldversicherung
Leistungsumfang: 1. 2. und 3. Pflegestufe
ambulante Leistung: Absicherungshöhe kann je Pflegestufe festgelegt werden
stationäre Leistung: Absicherungshöhe kann je Pflegestufe festgelegt werden
Aufnahmealter: bis 90 Jahre.
Mindestvertragsdauer:

zwei Jahre

Dynamik: ja, alle 2 Jahre, max. 3 mal in maximal 2 Pflegestufen bis Endalter 73.
Wartezeit: keine
Karenzzeit: keine
Gesundheitsprüfung: einfach, siehe weiter unten
Vertragsunterlagen:
  • Antrag
  • Versicherungsbedingungen
  • Pflegetagegeldversicherung
Unsere Bewertung:

Der Tarif PZ der Düsseldorfer Versicherung (Pflegeversicherung) bietet die Möglichkeit die Absicherung in jeder Pflegestufe selbst festzulegen. Die max. Absicherungshöhe beträgt 150 Euro pro Tag. Somit wäre eine Absicherung in der 1. Pflegestufe tatsächlich mit 4.500 Euro pro Monat möglich. Stiftung Warentest (Finanztest in der Ausgabe 01/2009) hat diesen Tarif mit gut bewertet jedoch, wegen der besonderen Möglichkeit die Absicherungshöhe der Pflegestufen selbst festzulegen, nicht mit den anderen Pflegetagegeldtarifen verglichen. Sobald die Pflegestufe festgestellt worden ist, wird der Tarif beitragsfrei gestellt.

 

Düsseldorfer Versicherung: Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung

 

  • Demenz
  • Alzheimer
  • krankhafte Hirnleistungsstörung
  • Apallisches Syndrom (Wochkoma)
  • Parkinson-Krankheit
  • Chorea Huntigton
  • Multiple Sklerose
  • Schlaganfall*
  • Osteoporose*
  • Querschnittlähmung
  • Creuzfeld-Jacob
  • HIV-Infektion
  • amyotrophe Lateralsklerose (ALS - neuromuskuläre Erkrankung)
  • Hirntumor
  • Krebserkrankungen*
  • Diabetes Mellitus*
  • Leberzirrhose
  • Morbus Bechterew
  • Kinderlähmung

 

* = Hier überprüft die Düsseldorfer Versicherung und bietet ggf. trotzdem Versicherungsschutz, bei den anderen Fragen wird abgelehnt.

 

Zusätzlich wird noch gefragt ob eine Pflegebedürftigkeit besteht oder Leistungen schonmal beantragt wurden. Desweiteren ob ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt wurde sowie nach einer Schwerbehinderung mit welchen Grad der Behinderung.