Das Pflege-Lexikon
Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK)Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist medizinische und pflegerische Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzliche verpflichtet bei wichtigen Leistungsentscheidungen, z. B. bei einer Leistungseinstufung in einer Pflegestufe, den MDK zu beauftragen. Dieser prüft dann in der Regel vor Ort, damit dann eine Leistung durch die Pflegekasse erfolgen kann. Medizinischer Dienst der privaten Krankenversicherung (Medicproof)Dieser medizinischer Dienst hat ähnliche Aufgaben wie der MDK, wobei dieser nur für die privaten Kranken- und Pflegeversicherungen tätig ist. Wer privat Krankenversicherung bekommt z. B. im Pflegefall die Begutachtung durch Medicproof.
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